Sonntag, 16. Februar 2014

Ärger mit der Namensgebung

Höflich wurde ich von einer Firma darauf aufmerksam gemacht, dass diese Wolle


diesen Namen nicht mehr tragen darf, weil ebbeundflut eine beim DPMA eingetragene Wortmarke ist. Meine Bezeichnung Ebbe & Flut ist für meine Designerwolle nicht zulässig, ich verstoße damit gegen den Markenschutz. Ich möchte bitte die Bezeichnung für meine Wolle ändern, ansonsten werden sie rechtliche Schritte gegen mich einleiten.

Unglaublich, oder? Hättet Ihr gedacht, dass man die Farbe einer Wolle nicht nach den Gezeiten benennen darf? (Ups - Gezeiten ist auch eine eingetragene Marke)

Småland, Carmen, Rosige Zeiten, Admiral, Feuervogel, Blue Velvet (um nur 6 meiner Farbbeschreibungen zu nennen) - das sind alles eingetragene Marken. Muss ich jetzt sämtliche Knäuel umbenennen? Was bleibt dann da noch?
In Zukunft werden meine Knäuel wohl keine Farbnamen mehr erhalten :((

10 Kommentare:

  1. Ach Du Schreck! So ein Schwachsinn! Es tut mir echt Leid, daß Du Dich mit sowas rumärgern mußt. Mußt Du jetzt jedes Mal gucken, ob ein "Markenname" schon vergeben ist? Wie steht es denn mit Sonne & Mond oder Hagelkorn oder darfst Du vielleicht die Schreibung EbbeundFlut benutzen? Wäre ja mal einen Blick wert, ob eventuell eine andere Schreibweise erlaubt ist.

    Liebe Grüße, Deine Christiane

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    1. Sonne & Mond oder Hagelkorn sind noch frei *lach*, aber Sonne, Mond & Sterne ist eingetragen.
      Leider ist eine andere Schreibweise auch nicht zulässig. Aber ob ich die Wolle wohl Flut & Ebbe nennen dürfte?

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    2. Ich hab' noch 'ne Idee: schreibe die Namen doch einfach umgekehrt, also z.B. nemraC und stelle beim Produkfoto einen Spiegel davor oder sage in der Beschreibung, daß man das Wort anders herum lesen soll.
      (Trotzdem: lieber vorsichtig sein, nachher verklagen die Dich noch.)

      Liebe Grüße, Christiane

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  2. Es tut mir so leid, das du dich nun auch noch mit solchem Mist rumschlagen mußt.
    Bisher bin ich davon ausgegangen, das sich Markenschutz lediglich auf die in der Klasse benannten Waren oder Dienstleistungen erstreckt. Hat sich da was geändert?

    Liebe Grüße
    Marina

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    1. Nein, das ist auch immer noch so. Aber diese Firma hat u. a. einen Eintrag unter KLasse 24 (Webstoffe und Textilwaren; Bettdecken; Tischdecken). Da komme ich ihnen mit meiner Wolle ins Gehege.

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  3. Ich kenne es auch nur so, dass sich der Markenschutz auf die jeweilige Klasse bezieht. Da gibt es doch dieses feine Recht.... Portal, vielleicht bekommst du dort die entsprechende Auskunft. Weiß nicht, ob ich den Namen hier reinschreiben darf... Lieben Gruß

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  4. das ist doch eine typisch deutsche behörden posse, man muß wirklich bei jeder kleinigkeit überlegen,ob das erlaubt ist oder nicht. der kreativität wird da schnell einhalt geboten,gib deiner wolle einfach farbnummern oder so namen wie,"eigentlich heiße ich ebbe & flut aber das ist nicht mehr erlaubt".
    lg kerstin

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  5. Hallo Meike,da fehlen mir doch glatt die Worte.
    Könntest du nicht wie bei Opal einen Oberbegriff nehmen,der "frei"ist , zum Bsp.Ozean ,danach benennst du die dazu passenden Kreationen mit Ebbe,Perle,Wattwurm usw...aus der ....Kollektion....Es kann ja wohl nicht alles "geschützt"sein.
    Es wäre für mich sehr schade wenn deine schöne Wolle keine Namen sondern nur noch Nummern hätte.Für meinen Geschmack und meine Fantasie ist das viel ansprechender.
    Lass dich nicht Ärgern.lg Irina

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    1. Ich mache mit den Namen einfach so weiter und gucke vorher, ob es nicht einen Eintrag für eine Firma in der Klasse 24 (Webstoffe und Textilwaren; Bettdecken; Tischdecken) gibt. Das ist zwar etwas mühselig, aber dann bin ich auf der sicheren Seite.

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