Sonntag, 16. Februar 2014

Ärger mit der Namensgebung

Höflich wurde ich von einer Firma darauf aufmerksam gemacht, dass diese Wolle


diesen Namen nicht mehr tragen darf, weil ebbeundflut eine beim DPMA eingetragene Wortmarke ist. Meine Bezeichnung Ebbe & Flut ist für meine Designerwolle nicht zulässig, ich verstoße damit gegen den Markenschutz. Ich möchte bitte die Bezeichnung für meine Wolle ändern, ansonsten werden sie rechtliche Schritte gegen mich einleiten.

Unglaublich, oder? Hättet Ihr gedacht, dass man die Farbe einer Wolle nicht nach den Gezeiten benennen darf? (Ups - Gezeiten ist auch eine eingetragene Marke)

Småland, Carmen, Rosige Zeiten, Admiral, Feuervogel, Blue Velvet (um nur 6 meiner Farbbeschreibungen zu nennen) - das sind alles eingetragene Marken. Muss ich jetzt sämtliche Knäuel umbenennen? Was bleibt dann da noch?
In Zukunft werden meine Knäuel wohl keine Farbnamen mehr erhalten :((